Demnach müssen sich wahlwillige Ungarn bis 15 Tage vor der nächsten Parlamentswahl, voraussichtlich im Frühjahr 2014, bei der zuständigen Wohngemeinde registrieren lassen. Nur wahlberechtigte Ungarn, die im Ausland leben, können die Registrierung auch brieflich vornehmen.
Die Opposition und Experten kritisierten die neue Regelung als Einschränkung des Wahlrechts. Damit würden sozial schwächere und bildungsferne Schichten sowie spät entschlossene Spontanwähler von den Urnen ferngehalten, argumentieren sie.
Die neue Wahlordnung schränkt außerdem die Wahlkampfmöglichkeiten ein. So darf künftig im privaten Fernsehen und Rundfunk sowie in lokalen Printmedien keine Wahlwerbung gemacht werden. Nach Meinung von Experten begünstigt dies den regierenden Bund Junger Demokraten (FIDESZ) von Ministerpräsident Viktor Orban.