Nach einer zwölfstündigen Vernehmung sahen die Untersuchungsrichter davon ab, die Aufnahme von Ermittlungen anzuordnen. Danach stufte sie ihn lediglich als verdächtigen Zeugen ein. Anklage gegen ihn wird nicht erhoben, da nicht genügend Indizien vorliegen, dass er an einer Straftat beteiligt war.
Konkret geht es um den Verdacht, dass sein Wahlkampf 2007 mit illegalen Bargeldspenden aus dem Vermögen der L'Oreal-Erbin Bettencourt finanziert wurde. Hintergrund der Ermittlungen sind unter anderem Zeugenaussagen von ehemaligen Angestellten im Hause Bettencourt. Eine frühere Buchhalterin behauptet, dass sie für eine Wahlkampfspende 150.000 Euro Bargeld organisieren sollte. Andere Mitarbeiter wollen prall gefüllte Umschläge gesehen haben.
Gegen einen Vertrauten Sarkozys läuft wegen der sogenannten Bettencourt-Affäre bereits seit längerem ein Anklageverfahren. Sarkozy konnte bis vor kurzem nicht befragt werden, weil er als Präsident Immunität genoss. Er bestreitet alle Vorwürfe.
belga/dpa/jp - Bild: Pierre Andrieu (afp)