Der 52-Jährige war 1989 wegen der Tötung von 25 Menschen zu Haftstrafen von insgesamt über 3000 Jahren verurteilt worden.
De Juana hatte nie Reue für seine Taten gezeigt. In seiner Gefängniszelle bejubelte er spätere Mordanschläge der ETA.
Aufgrund des spanischen Rechtssystem gelten seine Strafen als verbüßt, so dass die Justiz ihn freilassen musste. Die Haftentlassung löste in Spanien eine Welle der Empörung aus.
dpa/rkr