Nach seiner Auslieferung durch die Behörden in Belgrad hat der ehemalige Führer der bosnischen Serben dann die Gelegenheit, zu den Anklagepunkten Stellung zu nehmen. Er ist wegen Völkermords, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen angeklagt. Karadzic kann sofort auf schuldig oder nicht schuldig plädieren, sich dafür aber auch bis zu 30 Tage Zeit lassen.
dpa/pma