Bei unerlaubter Telefonwerbung kann es künftig gegen Firmen eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geben. Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen wird ein 14-tägiges Widerrufsrecht gelten.
Langfristige Verträge - etwa beim Wechsel der Telefongesellschaft oder des Stromanbieters - sollen erst gültig werden, wenn der Kunde den Anbieterwechsel schriftlich bestätigt. Werbeanrufer, die zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrücken, müssen mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
dpa/pma