Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Vormittag die Rauchverbote in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Zwar gelten die derzeitigen Gesetze vorerst weiter, die Bundesländer müssen aber bis Ende kommenden Jahres eine Neuregelung erlassen. Vom Verbot ausgenommen sind aber bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.
dpa/pma