Der Europäische Gerichtshof gab mit dieser Entscheidung einem Münchner Bürgerrecht. Der Kläger wollte das Land Bayern dazu verpflichten, einen Aktionsplan gegen die Feinstaubbelastung am viel befahrenen Münchner Mittleren Ring zu erstellen.
Dem Urteil zufolge müssen die EU-Mitgliedstaaten keine Maßnahme mehr ergreifen, damit die Grenzwerte nicht mehr überschritten werden. Nötig sei lediglich, die Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern.
Beobachter erwarten von diesem Urteil den Beginn einer größeren gesellschaftlichen Diskussion. Bereits heute wird das Urteil in Deutschland ausgeibig kommentiert, von Automobilclubs und von der Presse.
dpa/fs