Spaniens Oberster Gerichtshof erklärte zwei Syrer, einen Marokkaner und einen Spanier für unschuldig. In erster Instanz waren die vier Männer
wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Sprengstoffschmuggels zu Haftstrafen zwischen fünf und zwölf Jahren verurteilt worden.
Die Obersten Richter bestätigten zudem den Freispruch des Ägypters Rabei Osman el Sayed. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn seinerzeit als Anstifter der Anschläge auf die vier Madrider Pendlerzüge angeklagt. Er war jedoch bereits in Italien wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Er könne nicht zweimal wegen desselben Vorwurfs zur Rechenschaft gezogen werden, so die Berufungsrichter.
Die Opferverbände reagierten enttäuscht auf das Urteil. Sie hatten geltend gemacht, dass die Strafe El Sayeds in Italien noch nicht rechtskräftig sei. Dieses Argument ließen die Richter aber nicht gelten, zumal er im ersten Verfahren auch aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden war.
Vier Freisprüche im Berufungsverfahren um Madrider Anschläge
Mehr als vier Jahre nach den Madrider Terroranschlägen mit 191 Toten sind in einem Berufungsverfahren vier der Angeklagten freigesprochen worden.