Das Landgericht Den Haag wies eine dort erhobene Schadenersatzklage von Angehörigen der Genozid- Opfer ab. Es verwies auf die UN-Charta von 1945, die der Völkerorganisation weltweiten Schutz vor juristischer Verfolgung garantiert. Die Organisation «Mütter von Srebrenica» und einige Einzelpersonen wollten die Vereinten Nationen für deren Versagen angesichts des Massakers haftbar machen. Im Sommer 1995 überließen die niederländischen UN- Soldaten Srebrenica kampflos den angreifenden Serben, die danach etwa 8000 muslimische Männer ermordeten.
Niederländisches Gericht: Srebrenica-Opfer können UN nicht verklagen
Die Vereinten Nationen müssen sich für den 1995 unter ihren Augen begangenen Völkermord von Srebrenica nicht vor Gericht verantworten.