Bei der Verspätung eines Fluges von mehr als drei Stunden haben Passagiere Anrecht auf eine Entschädigung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung bestätigt.
Eine Ausnahme gebe es nur dann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, die die Airline nicht beeinflussen konnte, wie Terror-Anschläge oder heftige Gewitter.
Nach Ansicht der Richter müssen Fluglinien Kunden, die ihr Ziel erst mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen, genau so entschädigen wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde. Als Ausgleich sind laut EU-Recht zwischen 250 und 600 Euro vorgesehen.
dpa/jp - Archivbild: Arne Dedert (afp)