Enthalten Pflanzenschutzmittel Stoffe, die Krebs erregen, das Erbgut schädigen oder die unfruchtbar machen können, sind sie grundsätzlich verboten. Bei anderen gesundheitsschädigenden Stoffen können Unternehmen bei der Kommission eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Verordnung muss noch vom Europaparlament gebilligt werden.
EU-Staaten einigen sich auf neue EU-Pflanzenschutz-Regeln
Die Europäische Union hat sich einheitliche Vorschriften für Pflanzenschutzmittel gegeben.