Die neue Richtlinie soll vor allem den Konflikt um lange Bereitschaftszeiten von Klinikpersonal und Feuerwehrleuten entschärfen. Die Arbeitsminister beschlossen, künftig zwischen aktiver und inaktiver Bereitschaft zu unterscheiden. Der Ratsbeschluss zu Leiharbeitern sieht vor, dass Zeitarbeiter grundsätzlich vom ersten Tag an die gleichen Rechte bekommen wie Festangestellte im selben Betrieb. Das gilt für Bezahlung, Urlaub und Elternzeit. Die Gewerkschaften kritisierten die Beschlüsse als unzureichend.
EU-Beschlüsse zu Arbeitszeit und Zeitarbeit
Nach jahrelangem Tauziehen haben sich die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten auf Richtlinien zur Arbeitszeit und zur Zeitarbeit geeinigt.