Demnach bleibt es grundsätzlich bei einer maximalen durchschnittlichen Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Allerdings sieht der Kompromiss Ausnahmen vor. So bleiben Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden zulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. Vereinbart wurde zudem, Zeitarbeiter Festangestellten im selben Betrieb weitgehend rechtlich gleichzustellen.
EU-Staaten einigen sich auf Arbeitszeit-Richtlinie
Die Sozial- und Arbeitsminister der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich in Luxemburg über die seit Jahren umstrittenen Richtlinien zu Arbeitszeit und Leiharbeit geeinigt.