Sollte ein Experte ihm eine psychische Unzurechnungsfähigkeit bescheinigen, könnte er freigesprochen werden. Rahman hatte neun Jahre in Deutschland gelebt und war dort vom Islam zum Christentum übergetreten. Darauf steht nach islamischem Recht die Todesstrafe. International waren Aufrufe an die afghanische Regierung gerichtet worden, sich für einen Freispruch einzusetzen. Gestern hatte sich in dem Fall Papst Benedikt der Sechzehnte persönlich an Afghanistans Präsidenten Karsai gewandt.
Weitere Untersuchungen im Fall Rahman
Im Fall des afghanischen Christen Rahman sind weitere Gutachten angefordert worden. Das zuständige Gericht in Kabul will prüfen lassen, ob der 41-Jährige voll zurechnungsfähig ist.