Die Akte sei zu einer eingehenderen Prüfung zur Generalstaatsanwaltschaft zurückgeschickt worden, erklärte der Sprecher des Gerichts in Kabul. Rahmans Angehörige hätten ausgesagt, er sei nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Der 41-jährige Angeklagte selbst habe berichtet, er höre fremde Stimmen in seinem Kopf.
Noch keine Entscheidung im Fall des zum Christentum konvertierten Afghanen
Im Fall des mit der Todesstrafe bedrohten Christen Abdul Rahman will der Oberste Gerichtshof von Afghanistan den Geisteszustand des Angeklagten genauer überprüfen lassen.