Vorgesehen ist, dass Beschäftigte in von Schwarzarbeit betroffenen Branchen jederzeit einen offiziellen Ausweis mitführen müssen. Dies muss von den Arbeitgebern grundsätzlich sichergestellt werden. Andernfalls droht ihnen ein Bußgeld. Auf Großbaustellen soll es dauerhafte Prüfstützpunkte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit geben. In bestimmten Branchen soll künftig die Aufnahme einer Beschäftigung sofort an die Sozialversicherung gemeldet werden, und nicht wie bisher bis zu sechs Wochen später. Vorgesehen sind bessere Kontrollmöglichkeiten zur Aufdeckung von Manipulationen bei elektronischen Kassensystemen und Taxametern.
Deutsche Regierung verschärft Kampf gegen Schwarzarbeit
Die Bundesregierung will Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung intensiver als bisher bekämpfen. Dazu beschloss das Bundeskabinett ein Aktionsprogramm mit einem Bündel neuer Maßnahmen.