Die Richter verwiesen zur Begründung auf das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften. In der Sache ging es um einen Streit zwischen dem Erzbistum Freiburg und einem Hochschullehrer. Der Kirchenrechtler hatte 2007 erklärt, dass er aus der katholischen Kirche als Körperschaft des Öffentliches Rechts austrete, sich aber weiterhin als gläubiges Mitglied der Gemeinschaft ansehe.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte mit Blick auf den Fall kürzlich ein päpstliches Dekret erwirkt. Danach verlieren Katholiken ihre Rechte auf Sakramente, wenn sie aus Gründen der Steuerersparnis austreten.
dradio/mh