Das Gericht sah den Vorwurf der Beleidigung des Präsidenten als nicht erwiesen an. Dies berichtete das staatliche ägyptische Fernsehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Bewerfen mit Schuhen gilt in islamischen Ländern als Ausdruck größter Abscheu gegenüber der Person, gegen die sich diese Handlung richtet.
In Ägypten gibt es immer noch das von Mursis Vorgängern stammende Ordnungsstrafvergehen der Majestätsbeleidigung. Zuletzt waren auch Journalisten angeklagt worden, die Mursi heftig kritisiert hatten. Deren Verfahren sind noch anhängig.
dpa fs