In dem Prozess wird den Angeklagten Zugehörigkeit zur Untergrundorganisation ETA zur Last gelegt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bildete die Hilfsorganisation «Gestoras pro Amnistía» einen Bestandteil der ETA. Sie wurde 1991von der ETA direkt finanziert. Die Hilfsorganisation sei von der ETA-Führung dazu benutzt worden, inhaftierte Terroristen zu kontrollieren, heißt es in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft verlangte für die Angeklagten je zehn Jahre Haft. Die 2001 für illegal erklärte Organisation hatte sich für die über 500 inhaftierten ETA-Mitglieder in spanischen und französischen Gefängnissen eingesetzt. Die Urteile werden gegen Ende des Sommers erwartet.
Prozess gegen 27 Angeklagte aus ETA-Umfeld eröffnet
Wegen Unterstützung von ETA-Terroristen müssen sich 27 Mitglieder einer baskischen Gefangenen-Hilfsorganisation vor einem Gericht in Madrid verantworten.