Die 66-jährige Lydie Debaine sagte nach dem Freispruch, sie bereue ihre Tat nicht, denn ihre Tochter habe sehr gelitten. Debaine war wegen Mordes angeklagt. Die Tochter war mit einem schweren Gehirnschaden zur Welt gekommen und litt an epileptischen Anfällen.
Das Urteil wurde vom Publikum mit Beifall aufgenommen. In Frankreich ist aktive Sterbehilfe gesetzlich verboten. Erst kürzlich hatte der Fall der im Gesicht entstellten Krebspatientin Chantal Sebire Aufsehen erregt, die vergeblich eine aktive Sterbehilfe gefordert hatte. Sie starb durch die Einnahme einer Überdosis starker Betäubungsmittel.
Französin tötete schwerbehinderte Tochter - Freispruch
Ein französisches Gericht hat eine Mutter freigesprochen, die gestanden hat, ihre schwerbehinderte Tochter in der Badewanne ertränkt zu haben.