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Verfassungsgericht: Basescu bleibt Präsident in Rumänien

21.08.201214:33
Der rumänische Präsident Traian Basescu
Der rumänische Präsident Traian Basescu

Rumäniens Präsident Basescu darf weitermachen. Erneut scheiterte Regierungschef Ponta mit dem Versuch, seinen Gegner kaltzustellen. Die links-liberale Regierung hatte gegen den bürgerlichen Basescu ein Amtsenthebungsverfahren in die Wege geleitet.

Rumäniens Staatspräsident Traian Basescu darf nach langem innenpolitischem Tauziehen im Amt bleiben. Dies entschied das Verfassungsgericht am Dienstag in Bukarest. Die links-liberale Regierung unter Ministerpräsident Victor Ponta hatte gegen ihren politischen Gegner, den bürgerlichen Basescu, ein auch von der EU kritisiertes Amtsenthebungsverfahren in die Wege geleitet.

Strittig war ein Referendum am 29. Juli. Obwohl 87,52 Prozent der Rumänen, die zu den Urnen gegangen waren, gegen Basescu gestimmt haben, durfte er bleiben - denn nur 46,24 Prozent der Wahlberechtigten hatten sich an dem Referendum beteiligt. Die Volksbefragung ist damit ungültig, weil die Wahlbeteiligung bei weniger als 50 Prozent lag.

Die Regierung hatte dieses Ergebnis bestritten mit der Begründung, die Beteiligung am Referendum sei auf falscher Grundlage berechnet worden. Die Regierung war dafür, dass zwei Millionen im Ausland lebende wahlberechtigte Rumänen aus diesen Berechnungen herausgenommen werden.

Das Verfassungsgericht entschied nun mit sechs von neun Richterstimmen, dass das Referendum ordnungsgemäß abgelaufen und die Angaben der Wahlleitung korrekt seien. Nach dem Urteil sind die Kontrahenten Basescu und Ponta zur Zusammenarbeit gezwungen. Beobachter in Bukarest bezweifeln jedoch, dass der Machtkampf nun beendet ist. Sie rechnen vielmehr damit, dass er mindestens bis zu den Parlamentswahlen Ende des Jahres anhält.

Das Amtsenthebungsverfahren gegen Basescu war von der EU scharf kritisiert worden, weil Ponta dabei mit mehreren Eildekreten im letzten Moment gesetzliche Hürden aus dem Weg geräumt hatte. Unter anderem blockierte er das Vetorecht des Verfassungsgerichts.

dpa/okr - Archivbild: Julien Warnand (belga)

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