Die Baugenehmigung hatte der Kongress erteilt. Die Parlamentarier hätten aber den Standpunkt der betroffenen Volksgruppen vor der Verabschiedung der Baugenehmigung 2005 anhören müssen, befand nun das Gericht. Folglich müsse das Projekt neu genehmigt werden. «Der Eigentumsbegriff ist für die Indios anders als für die Weißen», erklärte einer der Richter «Die Indios haben eine mystische Anschauung über das Eigentum, die von der Verfassung geschützt wird.»
Gegen das Projekt gibt es in Brasilien heftige Proteste von Umweltschützern. Kritiker fürchten, dass durch das Wasserkraftwerk Zehntausende Menschen umgesiedelt werden müssen. Die Regierung bezeichnet das geplante Werk als notwendig für die Energiesicherung. Ein erster gerichtlicher Baustopp wurde im September 2011 nach drei Monaten aufgehoben. Auch gegen den jetzigen Richterspruch kann das Unternehmen vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen.
dpa fs