Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Modernisierung des mehr als 50 Jahre alten Außenwirtschaftsrechts. Damit sollen Sondervorschriften beseitigt werden, die deutsche Unternehmen bisher gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligt haben. Das betrifft vor allem die Ausfuhr von Gütern, die sowohl zivilen als militärischen Zwecken dienen können - zum Beispiel Werkzeugmaschinen.
Eine Lockerung der Exportvorschriften für Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Die oppositionellen Grünen sehen in der Neuregelung trotzdem ein «fatales Signal» für die Rüstungsexportpolitik.
dpa fs