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Französisches Gericht lehnt aktive Sterbehilfe für Todkranke ab

17.03.200817:20

Die an einem entstellenden und unheilbaren Krebsgeschwür erkrankte Französin Chantal Sébire darf nicht selbst über ihren Tod bestimmen.

Ihr Antrag auf aktive Sterbehilfe wurde heute von einem Gericht in Dijon abgelehnt.
Der Leidensweg der Mutter dreier Kinder hat in den vergangenen Wochen die französische Öffentlichkeit erschüttert und Streit innerhalb der Regierung ausgelöst.
Keine Chemotherapie kann die Wucherung stoppen.
Ihren Kampf um einen «würdevollen Tod», wie sie sagte, will die Frau trotz der gerichtlichen Ablehnung nicht aufgeben. «Wenn ich die Medikamente, die ich brauche, nicht in Frankreich bekomme, werde ich sie mir woanders holen», sagte sie kürzlich.
Justizministerin Rachida Dati hatte sich im Vorfeld eindeutig gegen jede Sterbehilfe ausgesprochen. Vor zwei Jahren hatte Frankreich nach lebhafter öffentlicher Debatte ein «Recht zu sterben» gesetzlich verankert. Die aktive Sterbehilfe bleibt aber verboten.
In Belgien hatte die erste Verhofstadt-Regierung dem selbst bestimmten Tod einen gesetzlichen Rahmen gegeben.

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