In Frankreich wird ab heute beim Kauf zahlreicher Aktien eine Finanztransaktionssteuer fällig. Die Abgabe in Höhe von 0,2 Prozent muss auf Geschäfte mit Papieren von Unternehmen gezahlt werden, die ihren Sitz in Frankreich haben. Ausgenommen ist allerdings der Handel mit Aktien von Gesellschaften, deren Börsenwert unter der Schwelle von einer Milliarde Euro liegt.
Eine weitere neue Steuer in Höhe von 0,01 Prozent erhebt Frankreich auf bestimmte Transaktionen im Hochfrequenzhandel und besondere Geschäfte mit Kreditausfallversicherungen (CDS) auf EU-Staatsanleihen. Im Gegensatz zur Abgabe auf Aktiengeschäfte betrifft diese allerdings lediglich Unternehmen und Personen, die in Frankreich steuerpflichtig sind. Vollkommen steuerfrei bleibt zunächst der Kauf normaler Unternehmens- und Staatsanleihen.
Die neue Abgaben soll jährlich einen Milliardenbetrag in den Staatshaushalt spülen. Die Einführung der Finanztransaktionssteuer war bereits im Frühjahr unter der konservativen Regierung des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy beschlossen worden. Dessen sozialistischer Nachfolger François Hollande will sie nun möglichst schnell verschärfen und sie auf alle Finanztransaktionen ausdehnen.
Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Großunternehmen
Das französische Parlament hat am Dienstagabend das erste große Reformpaket der linken Regierung von François Hollande verabschiedet. Die im Zuge eines Nachtragshaushalts beschlossenen Maßnahmen sehen im Kampf gegen das hohe Defizit erhebliche Steuererhöhungen für Spitzenverdiener und Großunternehmen vor.
Allein eine Sonderabgabe zur Vermögenssteuer soll bis Jahresende 2,3 Milliarden Euro einbringen. Insgesamt wird mit Mehreinnahmen in Höhe von 7,2 Milliarden Euro gerechnet. Ausgabenkürzungen sind nur in Höhe von 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.
dpa/est