Der Beschluss sei kurz vor der geplanten Exekution am Montagabend (Dienstag 01:00 Uhr MESZ) durch eine Giftspritze ergangen.
Der 52-jährige Hill habe Einspruch gegen die Hinrichtung durch die Injektion nur eines einziges Giftes erhoben. Die Gefängnisbehörden hätten erst kürzlich entschieden, dass nicht mehr eine Mischung aus drei Giftstoffen verwendet werde. Der oberste Gerichtshof habe verlangt, dass die Forderung nach einer Anhörung über die Frage der Exekutionsmethode geprüft werde.
Bereits vor einer Woche hatte die Gefängnisbehörde eine Verschiebung erwirkt, ebenfalls wegen der Frage der Giftmischung.
Das Todesurteil hatte über die USA hinaus Aufsehen erregt, weil Hill laut mehreren Gutachten einen Intelligenzquotienten von lediglich knapp 70 besitzt. Er gilt daher nach verbreiteter Expertenauffassung als geistig behindert. Deshalb dürfte er nach der US-Verfassung nicht hingerichtet werden. Ein Gericht in Georgia entschied jedoch, dass das Ausmaß der Behinderung nicht zweifelsfrei feststehe.
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