Die Mutter von zwei minderjährigen Söhnen will sich nach 17 Jahren Ehe scheiden lassen. Nach dem neuen Recht würde die Frau, die Teilzeit arbeitet, zwar noch Unterhalt für die Kinder bekommen, selbst aber kein Geld mehr.
Der Anwalt der Klägerin sieht darin eine schwere Benachteiligung. «Wenn Mütter eine Vollzeitstelle annehmen müssen, weil sie keinen Unterhaltsanspruch haben, verletze dies die Grundrechte des Kindes auf elterliche Betreuung», sagte er. Seit dem 1. Januar gibt es in Deutschland wesentliche Änderungen in den Unterhaltsansprüchen geschiedener Ex-Partner. Geschiedene sollen sich selbst stärker um ihr Auskommen bemühen. Ein genereller Anspruch auf Unterhalt besteht nur noch dann, wenn die gemeinsamen Kinder jünger als drei Jahre sind.
Mutter legt Verfassungsbeschwerde gegen neues Unterhaltsgesetz ein
Mit dem erst seit wenigen Wochen geltenden Unterhaltsgesetz muss sich das Bundesverfassungsgericht in Deutschland beschäftigen. Eine 36-jährige Frau legte nach Angaben ihres Anwalts Verfassungsbeschwerde ein.