Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Unzulässig sei es aber, dass ein Kunde die Software für den Weiterverkauf kopiere und teilweise weiterverkaufe.
Software-Firmen wie Microsoft und Oracle hatten bislang versucht, die Weitergabe von Lizenzen möglichst zu unterbinden. Dazu schlossen sie in ihren Geschäftsbedingungen einen Weiterverkauf aus. Solche Klauseln sind nach dem Urteil der Luxemburger Richter nichtig.
dpa/jp