Der Zentralrat der Muslime nannte die Entscheidung «einen eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht».
Die Türkische Gemeinde in Deutschland warnte vor einem «Beschneidungstourismus» in Länder, in denen solche Eingriffe nicht bestraft werden.
Nach dem Zentralrat der Juden äußerten am Mittwoch auch andere Juden ihr Unverständnis. Unter den Juden gebe es die Beschneidung seit 4000 Jahren. Der Eingriff habe auch medizinische Vorteile, etwa eine Verminderung der Ansteckungsgefahr bei Aids oder einen Schutz vor Vorhautverengung sowie Unterleibskrebs bei Frauen, und sei auch unter Nichtjuden verbreitet. «Deutschland macht sich damit international lächerlich». In den USA seien 75 Prozent der Männer beschnitten.
Die katholische Bischofskonferenz kritisierte die Entscheidung als «äußerst befremdlich» und bezeichnete das Verbot als schwerwiegenden Eingriff in die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. «Es ist auch nicht einsichtig, weshalb die Beschneidung dem Interesse des Kindes zuwiderlaufen soll, später selbst über seine Religionszugehörigkeit zu entscheiden», erklärte der Vorsitzende der Unterkommission für die religiösen Beziehungen zum Judentum, Bischof Heinrich Mussinghoff.
Das Kölner Gericht hatte einen Arzt, der einen muslimischen Jungen beschnitten hatte, zwar freigesprochen - allerdings mit der Begründung, dass der Mediziner von der Strafbarkeit nichts gewusst habe. Tatsächlich müssten religiöse Beschneidungen als «rechtswidrige Körperverletzung» betrachtet werden, die das Selbstbestimmungsrecht der Kinder verletzten, urteilte das Landgericht.
dpa fs - Bild: Bea Kallos (mti)