Solche Bewertungen seien zulässige Meinungsäußerungen, entschied das Kölner Landgericht. Eine Gymnasiallehrerin aus Moers am Niederrhein hatte gegen das Internetportal 'spickmich' auf Unterlassung geklagt, weil sie sich durch die Benotung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Nach Aussage ihrer Anwälte strebt sie jetzt eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.
Klage einer Lehrerin gegen Benotung im Internet abgewiesen
Erneut hat in Deutschland ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt.