Damit nahm er Stellung zu Berichten, dass der Mädchenmörder Fourniret sich von seinen Pflichtverteidigern getrennt habe.
Der Prozess werde dadurch nicht verzögert, sagte der Generalstaatsanwalt, die Rechte der Verteidigung seien nicht angetastet.
Einer der Pflichtverteidiger ergänzte, als Pflichtverteidiger könnten sie gar nicht abgelehnt werden, weil sie zugewiesen wurden. Während des Prozesses würden sie laut Prozessordnung im Gerichtssaal sein, ohne sich zum Prozess zu äußern.
Fourniret-Prozess beginnt am 27.03.08
Die französische Justiz will am 27. März als Datum der Eröffnung des Fourniret-Prozesses festhalten. Das sagte heute der Generalstaatsanwalt im französischen Reims.