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Ex-Börsenhändler Kerviel geht in Berufung

04.06.201210:30
Fünf Jahre für Börsenzocker Kerviel
Fünf Jahre für Börsenzocker Kerviel

Kerviels früherer Arbeitgeber - die Großbank Société Générale - muss beweisen, dass ihr jahrelange hochriskante Spekulationsgeschäfte ihres Ex-Mitarbeiters verborgen geblieben sind.

In Paris beginnt heute (Montag) das Berufungsverfahren um einen der größten Spekulationsverluste aller Zeiten.

Im Mittelpunkt steht der frühere Börsenhändler Jérôme Kerviel, der bei der Pariser Großbank Société Générale für einen Verlust von 4,9 Milliarden Euro verantwortlich sein soll. Er wurde in erster Instanz zu fünf Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Kerviel ist in Berufung gegangen. Sein früherer Arbeitgeber - die Großbank Société Générale - muss beweisen, dass ihr jahrelange hochriskante Spekulationsgeschäfte ihres Ex-Mitarbeiters verborgen geblieben sind.

Der Prozess soll bis Ende Juni dauern. Er begann unter großem Medieninteresse. Der Richterspruch im Berufungsprozess wird erst nach der Sommerpause erwartet.

Kerviel hatte Berufung gegen ein Urteil von Ende 2010 eingelegt, das ihn zu fünf Jahren Haft - zwei davon auf Bewährung - sowie der Rückzahlung von 4,9 Milliarden Euro an seinen Ex-Arbeitgeber verurteilt hatte. Kerviels damaliger Arbeitgeber, die französische Großbank Société Générale, hatte 2008 Verluste von fast fünf Milliarden Euro eingefahren und dafür ungenehmigte eigenmächtige Spekulationen Kerviels verantwortlich gemacht.

dpa/est - Archivbild: epa

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