Die sechs Franzosen waren gestern Abend nach ihrer Auslieferung durch den Tschad in die Pariser Haftanstalt von Fresnes gebracht worden.
Am 14. Januar ist ein Gerichtstermin angesetzt, an dem die Strafen in eine Haftsstrafe umgewandelt werden soll, da es in Frankreich keine Zwangsarbeit gibt. Eine Begnadigung wäre nur mit Zustimmung der Regierung der Tschads möglich.
Die Franzosen hatten im Oktober versucht, 103 afrikanische Kinder illegal nach Frankreich zu bringen und an französische Familien zu vermitteln.
Verurteilte Arche-de-Zoé-Mitarbeiter in Frankreich inhaftiert
Die Angehörigen der sechs Mitarbeiter der Hilfsorganisation "Arche de Zoé" durften die Verurteilten heute erstmals im Gefängnis besuchen.