Die derzeitige Spruchpraxis der Gerichte sei sehr milde, kritisierte der Vorstandsvorsitzende des Vereins, Ehrmann, in Köln. Während das illegale Herunterladen kommerzieller Filme mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werde, liege die Höchststrafe für das Herunterladen kinderpornografischer Bilder bei nur zwei Jahren. «Die Justiz behandelt das mehr oder weniger als Kavaliersdelikt», sagte Ehrmann.
Dabei werde nicht genügend berücksichtigt, dass diejenigen, die Kinderpornografie kauften, erst den Milliardenmarkt ermöglichten, der zum qualvollen Missbrauch führe.
Kinderschützer wollen härtere Strafe für Kauf von Kinderpornografie
Der Verein «Deutsche Kinderhilfe direkt» fordert eine Anhebung der Höchststrafe für die Nutzung von Kinderpornografie auf fünf Jahre.