Beim Arbeitsgericht Frankfurt/Main sei Klage auf Schadenersatz in Höhe von fünf Millionen Euro gegen die GDL eingereicht worden, sagte ein Bahnsprecher und bestätigte Informationen der «Bild»-Zeitung. Die Klage bezieht sich demnach auf Warnstreiks der GDL am 10. Juli.
Der bundeseigene Konzern hatte in den vergangenen Wochen bereits mehrfach Arbeitsgerichte eingeschaltet, um geplante Streiks der Gewerkschaft untersagen zu lassen. Das Landesarbeitsgericht Chemnitz hatte der GDL allerdings Anfang November ein umfassendes Streikrecht zugesprochen.
Bahn greift erneut zu Rechtsmitteln: Schadenersatzklage gegen GDL
Im Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL greift die deutsche Bahn erneut zu rechtlichen Mitteln.