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Straßburg verurteilt Russland wegen schleppender Aufarbeitung

16.04.201215:31
Die Gedenkstätte in Katyn
Die Gedenkstätte in Katyn

Das Massaker von Katyn spaltet Russen und Polen bis heute. Erst vor 20 Jahren gestand der Kreml die eigene Schuld ein. Die Aufarbeitung geschehe bis heute nur widerwillig, urteilt Straßburg. Dennoch reagiert Russland erleichtert auf den Richterspruch.   

Mehr als 70 Jahre nach dem Massaker von Katyn hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland wegen einer menschenunwürdigen Behandlung der Angehörigen verurteilt.

Der russische Staat erkenne die Realität der Ermordung tausender Polen durch den sowjetischen Geheimdienst nur widerwillig an, kritisierten die Straßburger Richter am Montag.

Das Gericht ordnete aber nicht an, die Geschehnisse aus dem Jahr 1940 noch einmal komplett neu zu untersuchen. Über Entschädigungen für die polnischen Angehörigen wurde in Straßburg nicht verhandelt.

Geklagt hatten Angehörige von Opfern des Massakers, darunter Offiziere der Armee und der Polizei, ein Armee-Arzt und ein Schuldirektor.

Die Vorfahren waren nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Polen gemeinsam mit etwa 22.000 Polen im April und Mai 1940 in Katyn und anderen Orten von sowjetischen Einheiten erschossen worden. Im Wald von Katyn bei Smolensk wurden mehr als 4000 Leichen in Massengräbern verscharrt. Erst nach dem Ende der Sowjetunion gestand der Kreml die eigene Schuld ein.

Realität des Massakers anerkennen

Die Aufarbeitung im Interesse der Angehörigen kommt nach Ansicht der Richter bis heute in Russland kaum voran. «Die Reaktion der Behörden auf die Anträge der meisten der 15 Beschwerdeführer, die Wahrheit über den Tod ihrer Angehörigen herauszufinden, sei mit menschenunwürdiger Behandlung gleichzusetzen», hieß es in dem Urteil. Die russischen Behörden hätten «auf das Leid und die Not der trauernden Angehörigen auf humane Weise und mit Mitgefühl» reagieren sollen, befanden die Richter. «Auffallend» fanden sie den «offenkundigen Widerwillen der Justiz, die Realität des Massakers anzuerkennen».

Die entscheidende Frage jedoch, ob nach Artikel zwei der Konvention (Recht auf Leben) der russische Staat das Massaker nicht gründlich genug untersucht habe, ließ der Gerichtshof unbeantwortet. Eine Verurteilung hätte eine Beschwerdeflut anderer Opferangehöriger auslösen und erneute Ermittlungen der Russen erforderlich machen können. Die Entscheidung aus Straßburg werde von Russland als «gutes Ergebnis» gewertet, sagte ein Vertreter des Justizministeriums am Montag nach Angaben der Agentur Interfax.

Der Anwalt der Beschwerdeführer, Ireneusz Kaminski aus Krakau, kündigte dagegen an, man werde höchstwahrscheinlich eine Berufung beantragen, Der Vertreter der Regierung in Warschau, Maciej Szpunar, sagte, Polens Erwartungen seien mit diesem Urteil größtenteils erfüllt worden.

dpa - Bild: Wladimir Rodionow / Ria Novosti / Kremlin Pool (afp)

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