Das hat das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz heute in einer Berufungsverhandlung entschieden. Bislang waren ihr im Tarifkonflikt mit der Bahn nur Streiks im Regionalverkehr erlaubt. Nach dem Urteil drohen bereits in den nächsten Tagen Arbeitsniederlegungen im Güterverkehr. Die Gewerkschaft will damit ihre Forderung nach einem eigenständigen Tarifvertrag und Einkommenserhöhungen bis zu 31 Prozent durchsetzen.
Gericht erlaubt Lokführern Streiks im Güter- und Fernverkehr
In Deutschland darf die Lokführergewerkschaft GDL auch im Güter- und Fernverkehr der Bahn streiken.