Die Staatsanwaltschaft München wirft dem 54-Jährigen Mord und dreifachen versuchten Mord vor. Sie geht von niederen Beweggründen und Heimtücke aus, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Als Motiv für die Tat am 11. Januar nimmt die Staatsanwaltschaft Rache des Schützen an. Er war unmittelbar zuvor vom Amtsgericht Dachau verurteilt worden wegen Veruntreuens von Arbeitsentgelt.
Nach den Ermittlungen feuerte der 54-Jährige sechs Schüsse auf den Staatsanwalt und den Richtertisch aus einer Pistole ab, die er in den Sitzungssaal mitgebracht hatte und illegal besaß.
Tathergang
Laut Anklage spielte sich die Tat so ab: Als der Richter mit der Urteilsbegründung beginnt, zieht der zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung Verurteilte die Pistole und schießt zweimal auf den Staatsanwalt. Der 31-Jährige ist dem Schützen zuvor nie begegnet. Das Opfer erliegt wenig später im Krankenhaus seinen schweren Schussverletzungen.
Der Richter, sein Protokollführer und die Verteidigerin des 54-Jährigen gehen unter dem Richtertisch in Deckung. Der Mann schießt auf den Vorsitzenden - die Kugel verfehlt ihn jedoch. Im Zuschauerraum sitzen ein Mitarbeiter der Rentenversicherung und ein Zollbeamter - sie hatten zuvor als Zeugen ausgesagt. Sie drücken den Täter zu Boden, dennoch feuert der Schütze weiterhin in Richtung Prozessbeteiligte. Als ihm die Waffe vom Kaliber 6,35 entrissen werden kann, ist noch eine von sieben Patronen darin.
62 Zeugen
Die Staatsanwaltschaft München hat für den Prozess 62 Zeugen und 10 Sachverständige benannt. Die Anklageschrift umfasst 200 Seiten. Neben Mord und dreifachem versuchten Mord muss sich der 54-Jährige auch wegen illegalen Waffenbesitzes verantworten. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft hat sich der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren nicht konkret zum Tatablauf geäußert. «Jedoch sind Äußerungen von ihm belegt, die er in Anwesenheit von Polizeibeamten getätigt hat, dass er auch den Richter noch habe töten wollen», hieß es.
Der Mord an dem verheirateten Staatsanwaltschaft hatte bundesweit eine Debatte über schärfere Sicherheitsvorkehrungen in Justizgebäuden ausgelöst. In Bayern werden seitdem in Amts- und Landgerichten die Besucher kontrolliert. Sie müssen entweder durch Sicherheitsschleusen gehen oder sich teils auch Körperkontrollen unterziehen.
dpa - Bild: Christof Stache (afp)