Gleichzeitig legten sie gegen die andauernde Untersuchungshaft des 17-Jährigen Beschwerde ein, da dass das Gericht von Anfang an deutlich gemacht habe, dass es von einer Schuld Marcos ausgehe. Über die Haftbeschwerde muss binnen drei Werktagen entschieden werden. Eine erste Beschwerde hatten die Richter Anfang Oktober abgeschmettert. Der neue Anlauf ist notwendig, um gegebenenfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen zu können.
Fall Marco: Anwälte stellen Befangenheitsantrag gegen Gericht
Die Anwälte des in der Türkei inhaftierten deutschen Schülers Marco haben heute einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht in Antalya gestellt.