«Das Gericht habe bestätigt, dass staatliche Stellen keine Sonderrechte bei privatisierten Unternehmen haben sollen», sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy in Brüssel. «Das Urteil sei eine gute Nachricht für den Binnenmarkt und die Kapitalverkehrsfreiheit.» Die Kommission gehe seit zehn Jahren gegen solche Sonderrechte vor. Dazu gehören unter anderem die sogenannten Goldenen Aktien, die bestimmten Anteilseignern besondere Rechte einräumen.
EU-Kommission sieht sich nach Urteil in Vorgehen bestätigt
Nach dem Urteil des höchsten EU-Gerichts zum Volkswagen-Gesetz sieht sich die EU-Kommission in ihrem Vorgehen gegen staatliche Sonderrechte bei Unternehmen bestätigt.