
Je mehr Europa zusammenwächst, desto mehr verschwimmen seine Grenzen. Das gilt auch für die EU-Bürger, vor allem für jene, die, wie hier in der DG, in unmittelbarer Nähe zu ihrem Nachbarland leben.
Die steigende Mobilität in Europa bringt mit sich, dass viele Bürger nicht nur im europäischen Ausland leben, sondern auch dort sterben.
Für die Erben bedeutet das meist endlose Briefwechsel, hohe Anwaltskosten und großen Aufwand, denn in solchen Fällen überschneiden sich die Erbrechte der verschiedenen Mitgliedsstaaten.
Neue Regelung
In der DG gibt es wohl kaum jemanden, der nicht einen Verwandten in Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden wohnen hat. Doch was passiert, wenn dieser Verwandte stirbt? Im Moment sieht es so aus, dass zum Beispiel für einen Belgier, der seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, im Falle seines Todes zwei verschiedene Rechtsprechungen greifen.
Das belgische Recht sagt, dass er als belgischer Staatsbürger nach belgischem Recht beerbt wird, auch mit seinem Vermögen in Deutschland. Das deutsche Recht hingegen beruft sich auf den Wohnsitz des Verstorbenen und befindet, dass dieser nach deutschem Recht beerbt wird, auch mit seinem Vermögen in Belgien. Um dieses Dilemma zu lösen, hat das EU-Parlament in Straßburg nun beschlossen, dass für jeden Erbfall nur noch ein Mitgliedsstaat zuständig sein soll.
Europäischer Erbschein
In Zukunft kann also jeder EU-Bürger, der in einem anderen Land wohnt, entscheiden, nach welchem Recht er beerbt werden möchte. Damit ist auch nur noch ein Gericht dafür zuständig, den Erbfall zu regeln. Wer in Zukunft von der neuen Regelung profitieren möchte, muss sich dann nur noch um einen Europäischen Erbschein kümmern. Dieses Testament ist europaweit gültig und regelt eindeutig, nach welchem Recht das Vermögen des Verstorbenen vererbt wird.
Obwohl die neue Verordnung das Erbrecht zwischen den EU-Staaten vereinheitlicht, bleiben die Regelungen in den einzelnen Ländern unangetastet. Auch in Sachen Erbschaftssteuer konnten bisher keine länderübergreifenden Einigungen erzielt werden. Das EU-Parlament in Straßburg hat die neue Regelung am 13. März 2012 mit einer großen Mehrheit verabschiedet. In den kommenden vier Wochen muss nun der Ministerrat über den Wortlaut der Verordnung entscheiden, damit diese in Kraft treten kann. Sollte die Entscheidung positiv ausfallen, ist die einheitliche Regelung des Erbrechtes zwischen den EU-Staaten ab Sommer 2015 gültig.
dpa - Bild: epa