Demjanjuk war im Mai 2011 vom Münchner Landgericht wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28.000 Juden zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil war aber noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Revision eingelegt.
Deshalb hatte das Gericht, auch mit Blick auf das hohe Alter des staatenlosen Demjanjuk, den Haftbefehl aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aufgehoben.
dpa/wb