Mit einem Europäischen Nachlasszeugnis soll rascher und eindeutiger als bisher Klarheit darüber geschaffen werden, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist. In der EU sind rund 450.000 Erbschaften pro Jahr nicht auf ein einziges Land beschränkt. Das sind zehn Prozent aller Erbschaften mit einem Wert von 123 Milliarden Euro.
Im Regelfall soll der Wohnort des Verstorbenen ausschlaggebend für das anzuwendende Recht sein soll. Jedoch bekommt der Bürger eine Wahlmöglichkeit: Auch wenn er im Ausland lebt, kann er festlegen, dass nach seinem Tod das Erbrecht seines Heimatlandes gelten soll. Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist noch völlig unklar.
dpa/rkr