Sie betreffen vor allem die Gebiete in fünf Bundesländern, wo infizierte Wildvögel entdeckt worden waren. Dort müssen im Umkreis von einigen Kilometern Katzen im Haus gehalten und Hunde angeleint werden. In Geflügelställen ist der Zutritt für Betriebsfremde untersagt. Schon bisher ist in den Sperrzonen der Transport von Geflügel und Geflügelprodukten verboten. Der gefährliche Erreger H5N1 wurde bislang bei Wildvögeln in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg nachgewiesen. Mit Mannheim ist gestern erstmals ein Fall in einer Großstadt aufgetreten.
Deutschland: neue Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe in Kraft
Zum Schutz vor der Vogelgrippe gelten von heute an in Deutschland zusätzliche Maßnahmen.