Es sei seit den angeklagten Taten zu viel Zeit verstrichen, erklärte das Gericht in Mailand. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren beantragt.
In dem Verfahren ging es um die Zahlung von 600.000 Dollar an einen britischen Anwalt für eine Falschaussage über Berlusconis Geschäfte. Dieser war deswegen zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er musste die Strafe aber wegen Verjährung nicht antreten.
Gegen den 75-jährigen früheren Regierungschef laufen noch mehrere Verfahren, darunter wegen Steuerbetrugs und wegen Bezahlung einer minderjährigen Prostituierten.
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