Dort trennt die aus Zementmauern, Zäunen und Gräben bestehende Anlage die Einwohner eines Dorfes von ihren Feldern. Der Bürgermeister hatte dagegen geklagt. Der Oberste Gerichtshof erklärte, für den gegenwärtigen Verlauf gebe es keine überzeugenden Sicherheitsgründe. Die 680 Kilometer lange Anlage befindet sich zum Teil tief auf palästinensischem Gebiet. Die israelischen Behörden begründen den Bau mit drohenden Anschlägen.
Gericht: Israel muss Verlauf der Sperranlage ändern
Israel muss den Verlauf seiner Sperranlage ändern. Das hat der Oberste Gerichtshof des Landes entschieden. Es geht um einen Abschnitt nahe Ramallah im Westjordanland.