Die drei Männer hätten sich der fahrlässigen Tötung in 23 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in 11 Fällen schuldig gemacht. Der Fahrdienstleiter habe den Transrapid fahren lassen, obwohl die Strecke nicht frei war. Er hätte das Unglück etwa mit dem Einlegen einer elektronischen Sperre verhindern können. Der Transrapid war mit Touristen an Bord bei einer Messfahrt mit Tempo 160 auf einen Werkstattwagen geprallt, der noch auf der Strecke stand.
Nach Transrapid-Unglück klagt Staatsanwaltschaft drei Mitarbeiter an
Knapp ein Jahr nach dem Transrapid-Unglück mit 23 Toten in Niedersachsen hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Fahrdienstleiter und die Betriebsleitung der Teststrecke in Lathen angeklagt.