Ein Gericht in Madrid entschied, dass der Mediziner und das Krankenhaus einer Patientin eine Entschädigung von rund 7500 Euro zahlen müssen.
Im Jahr 2001 waren der damals 35-jährigen Frau Silikonkissen des französischen Herstellers PIP implantiert worden. Eines der Brustimplantate platzte später, so dass die Patientin sich einer neuen Operation unterziehen musste.
Nach Ansicht des Gerichts war die Frau nicht ausreichend über die Risiken der Billigimplantate unterrichtet worden.
Nach Schätzungen haben in Spanien sich etwa 18.000 Frauen die als besonders reißanfällig geltenden PIP-Silikonkissen einpflanzen lassen.
dpa/wb - Bild: Peter Nyikos (epa)