Nach dem Verwaltungsgericht München hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das von der Stadt München ausgesprochene Verbot bestätigt. Jetzt können die Veranstalter in einem Eilverfahren gegen das Verbot Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Dies sollen die Veranstalter bereits angekündigt haben, sagte ein Sprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes.
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot der Münchner Neonazi-Demo
Eine für heute Abend geplante Neonazi- Kundgebung auf dem Münchner Marienplatz bleibt verboten.