Sie forderte die Regierungen auf, innerhalb von zwei Monaten darzulegen, wann sie das vor zwölf Jahren beschlossene Verbot "nicht ausgestalteter Käfige" für Legehennen umsetzen werden.
Sollten sie keine zufriedenstellenden Antworten geben, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten. Dies teilte die Behörde am Donnerstag in Brüssel mit.
In einer Mitteilung der Kommission heißt es, falls die 13 Staaten ihren Verpflichtungen nicht nachkämen, so habe dies nicht nur Folgen für den Tierschutz. Auch Marktverzerrungen seien möglich: Jene Unternehmen, die in die neuen Käfige investiert hätten, würden unerlaubt benachteiligt.
Bei den Staaten, die die Legehennen-Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, handelt es sich um Belgien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Ungarn und Zypern.
Das Käfigverbot in der Legehennenhaltung gilt seit Januar 2012. Seither sind "ausgestaltete Käfige" vorgeschrieben. Sie müssen Nestflächen, Platz zum Scharren und Sitzstangen enthalten. Jede Henne hat nach EU-Recht Anspruch auf 750 Quadratzentimeter Fläche, ein Legenest, Einstreu und Vorrichtungen zum Kürzen der Krallen.
dpa/wb - Illustrationbild: Noah Seelam (afp)